Seit Anfang 2010 müssen alle EU-Mitgliedstaaten den maximal zulässigen Ethanol- Anteil im Ottokraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben. Es gibt einige Vorsichtsmaßnahmen zu beachten:

Verträgt Ihr Auto den Biosprit E10?
Ottokraftstoff E10 kommt! Mehr Bio im Sprit:
Zusätzlich zum bisherigen Kraftstoff für Ottomotoren, der grundsätzlich bis zu 5 % Bioethanol (E5) enthält, kommt nun auch Ottokraftstoff mit einem Bioethanolanteil von max. 10 % an die Zapfsäule. Die Produktbezeichnung lautet "E10" – die Säulen werden entsprechend gekennzeichnet.
E10 ist freilich, im Gegensatz zu E5, nicht für alle Fahrzeugmodelle geeignet. Wir informieren über die Verträglichkeitslisten der Hersteller und geben Hintergrundinformationen. Jeder Autofahrer muss Gewissheit haben, ob sein Fahrzeug Ottokraftstoffe mit einem höheren Ethanolanteil ohne technische Schäden nutzen kann. Um dies zu prüfen, hat die DAT Deutsche Automobil Treuhand GmbH im Auftrag der Fahrzeughersteller/-importeure die Broschüre "E10-Verträglichkeit von Kraftfahrzeugen" erstellt. Diese gibt Auskunft, welche Modelle E10-verträglich nach E DIN 51626-1, Ausgabe November 2010 sind.
Hinweis:
Sollten Zweifel an der E10-Tauglichkeit bestehen bzw. sollte das Erstzulassungsdatum des Fahrzeugs nahe an den Grenzen des angegebenen Produktionszeitraums/Baujahrs liegen, wird eine Beratung hinsichtlich der E10-Verträglichkeit beim Vertragshändler bzw. über die genannten Hersteller-Hotlines empfohlen!
E10 im Ausland?
Nachdem in anderen europäischen Ländern bezüglich E10 noch unterschiedliche nationale Kraftstoffnormen gelten, führt das dort zu teilweise abweichenden Hersteller-Freigaben. Solange die EU-Norm nicht flächendeckend umgesetzt ist, raten wir im Ausland deshalb von der Verwendung von E10 ab. E10 kann insbesondere bei hohem Druck und hohen Temperaturen unter Alkoholatbildung korrosiv auf Aluminium wirken. Besonders problematisch ist, dass der Korrosionsangriff bereits nach einer einmaligen Betankung mit E10 ausgelöst werden kann und dann nicht mehr aufzuhalten ist. Hierbei möglicherweise auftretende Leckagen im Kraftstoffsystem stellen zudem ein hohes Sicherheitsrisiko dar.
Hinzu kommen Probleme durch die Lösungseigenschaften von Ethanol für anorganische Komponenten, wodurch das Risiko erhöhter Metallwerte im Kraftstoff gegeben ist. Auch die Verträglichkeit von Dichtungsmaterialen und Schläuchen im Kraftstoffsystem kann problematisch sein. Deshalb sollten nur vom Hersteller freigegebene Modellreihen mit E10 betankt werden. Vor der Verwendung von speziellen Additiven, die im Zubehörhandel angeboten werden und die E10-Tauglichkeit auch bei nicht "freigegebenen" Modellen gewährleisten sollen, ist abzuraten! Nichts zu tun hat das Thema "E10" mit anderen Ethanol-Mischungen – wie etwa E50 oder E85. Diese sind nur für so genannte, von einigen Fahrzeugherstellern angebotene "Flexible Fuel Vehicles" (FFV) vorgesehen, die speziell dafür ausgelegt wurden, über entsprechende Tanksäulen versorgt werden und natürlich anhand ihrer Modellbezeichnung erkennbar sind.
Bis Ende 2010 müssen alle EU-Mitgliedstaaten den maximal zulässigen Ethanol-Anteil im Ottokraftstoff von derzeit 5 Vol. % (E5) auf 10 Vol. % (E10) anheben. Die Neuregelung basiert auf der Richtlinie 2009/30/EG vom 23. April 2009 zur Änderung der EU-Kraftstoffqualitätsrichtlinie 98/70/EG. In Deutschland erfolgt die Umsetzung im Rahmen des 9. Gesetzes zur Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetztes und der Verordnung zur Einführung von E10-Kraftstoff sowie zur Rechtsbereinigung im Bereich Beschaffenheit und Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen (10. BImSchV).
Biosprit soll das Klima schützen:
Bei der Verbrennung fossiler Kraftstoffe (z. B. Erdöl) wird das klimaschädliche CO2 frei gesetzt. Pflanzliche Kraftstoffe nehmen beim Wachstum der Ursprungspflanze (z. B. Getreide) so viel CO2 auf wie bei der Verbrennung (z. B. im Motor) wieder abgegeben wird – mit wäre die CO2-Bilanz ausgeglichen. Da der Anbau und insbesondere der Herstellungsprozess jedoch meist fossile Energien verbraucht, ist der CO2-Kreislauf allerdings nicht vollständig geschlossen. Mit dem Einsatz von Biosprit werden zusätzlich die (begrenzten) Erdölvorräte geschont. Grundsätzlich befürwortet auch der ADAC eine Nutzung von Biosprit, solange sichergestellt ist, dass dieser ökologisch verträglich und mit Blick auf eine verantwortungsvolle Umweltpolitik erzeugt wurde. Insbesondere muss sichergestellt sein, dass die CO2-Bilanz vom Anbau bis zur Verwendung auch tatsächlich positiv ausfällt. Keinesfalls darf der Einsatz von Biokraftstoff auf Kosten der Nahrungsmittel-Herstellung gehen.
Weitere Informationen beim ADAC
BONUS.SERVICE.GUTE FAHRT.